Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

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Die Schulministerin hat sich in einem Brief an Erziehungsberechtigte sowie an volljährige Schülerinnen und Schüler gewandt um die Änderungen ab Februar 2023 bekanntzugeben.

Hier können sie die Briefe herunterladen:
Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Brief der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schuler

Fast drei Jahre haben Schulen mit den verschiedenen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie umgehen müssen. Nun laufen gleichzeitig in allen Bundesländern die Corona_Schutzregeln aus. Das bedeutet für uns:

  • Es werden keine fünf Selbsttest pro Monat mehr ausgegeben.
    Noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage noch ausgegeben werden bis sie aufgebraucht sind.
  • In der Schule kann weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden, es muss aber nicht.
  • Es gibt kein Pflicht mehr sich bei einer Corona-Erkrankung 5 Tage zu isolieren, stattdessen wird empfohlen 5 Tage lang eine medizinische Maske zu tragen.
    An der Schulen geltenweiterhin die allgemeingültigen Hygieneregeln.(https://www.schulministerium.nrw/infektionsschutz)
  • Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
  • Die bewährte Husten- und Nies-Regeln, regelmäßiges Händewa­schen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören mittlerweile zum normalen Schulalltag und bleiben auch weiterhin bestehen.(https://www.schulministerium.nrw/lueftunq-raumluftfilterqeraete-und- co2-messqeraete).

Über das Bildungsportal NRW (www.schulministerium.nrw) werden immer aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt.