A-Z der Gesamtschule Uellendahl-Katernberg

A

Aufgaben, die ich zuhause erledigen muss

    • tägliches Vokabellernen (pro Fach etwa 10 Minuten)
    • Vorbereitung für Kompetenztests und Tests
    • Fertigstellen von Aufträgen und Präsentationen

E

Entschuldigungsverfahren

  • Wenn ich krank bin, müssen meine Erziehungsberechtigten mich am selben Tag im Sekretariat krank abmelden. Wenn ich wieder gesund bin und in die Schule komme, musst ich meinen Klassenlehrer_innen eine schriftliche Entschuldigung über das Formular im Logbuch vorzeigen.
  • Wenn ich vor oder nach Ferientagen krank bin, gehe ich zum Arzt und lasse mir eine Bescheinigung für die Schule geben. Dies gilt auch für Veranstaltungen wie das Sommerfest, den Tag der offenen Tür, Sportfest oder Wandertage.
  • Wenn ich weiß, dass ich an einem bestimmten Tag fehlen werde (z.B. weil ich einen wichtigen Termin hast), muss ich mich vorher beurlauben lassen:  Meine Erziehungsberechtigten schreiben kurz auf, wann und warum ich nicht zur Schule kommen kann, dieses Schreiben muss ich dann meinen Klassenlehrer_Innen (bei einem Tag) oder der Schulleitung (bei mehreren Tagen oder vor Ferientagen) zur Genehmigung vorlegen.

H

Heft und Mappenführung

  • jedes unserer Lernbüro-Fächer hat eine Farbe: Deutsch ist rot, Englisch grün und Mathematik ist blau, so kannst du deinen Ordner mit Trennblättern oder deine Hefte mit Umschlägen in der passenden Farbe versehen oder Schnellhefter in diesen Farben verwenden
  • alle Arbeitsblätter werden entsprechend der Fächer am Ende der Stunde eingeheftet oder ins Heft geklebt, so dass du sie in der nächsten Stunde wieder dabei hast
  • Eintragungen in den Heften oder auf Blätter werden immer mit Datum und Überschrift oder Angabe von Modul, Buch, Seite und Aufgabe versehen
  • volle Hefte und abgeschlossene Themen bitte zuhause aufbewahren, sie können zur Wiederholung und Vorbereitung von Tests genutzt werden

K

Klassensprecher_innen

Aufgaben:

  • vertritt die Interessen der Schüler der Klasse;
  • gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse; an Lehrer, Schulleiter oder Elternvertreter weiter;
  • trägt Beschwerden und Kritik den Klassenlehrern oder dem Schulleiter vor;
  • unterstützt einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte;
  • vermittelt bei Streit unter Schülern;
  • vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer;
  • leitet die Klassenschülerversammlung und beruft sie ein;
  • nimmt an den Sitzungen des Schülerrates teil und informiert die Klasse darüber;
  • wirkt bei Aufgaben mit, die der Schülerrat sich selber stellt;
  • kann zu geeigneten Punkten zu Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen werden.

L

Lernbüro-Regeln

  • wenn ich in ein Lernbüro gehe, habe ich alle Materialien dabei, die ich zum Arbeiten brauche
  • ich trödele nicht und komme pünktlich im Lernbüro an, dort suche ich mir einen Platz und bereite meinen Arbeitsplatz vor
  • nach einem gemeinsamen Beginn arbeite ich hauptsächlich in Still- und Einzelarbeit
  • Helfersysteme oder einzelne Aufgaben können in Absprache mit der Lehrkraft zu Partnerarbeit führen, diese kann an anderen Lernorten (z.B.auf dem Flur) durchgeführt werden
  • nach der Hälfte der Lernbürozeit habe ich 20 Minuten lang die Möglichkeit das Lernbüro zu wechseln, dafür muss ich erst meinen Logbucheintrga abzeichnen lassen, dann gehe ich auf direktem Weg zu dem anderen Klassenraum und melde mich dort leise bei der Lehrkraft an

Im Lernbüro …

… arbeite ich still für mich alleine

… flüstere ich, wenn ich jemanden etwas fragen muss

… versuche ich die Aufgaben selbst zu bearbeiten und frage nur, wenn ich gar nicht mehr weiter
    weiß

… nutze ich mein Handy nur sinnvoll und leise und nach Absprache mit den Lehrenden

… schreibe ich auf jedes Blatt meinen  Namen, das Datum, den Namen des Moduls, die Seite im
    Buch und die Nummer der Aufgabe bevor ich es abgebe

… male ich die Kästcvhen des Moduls nur dann mit Buntstift aus, wenn ich es fertigbearbeitet habe

Logbuch- Anleitung

  • Im Logbuch notiere ich am Ende jeder Stunde, an welchem Thema oder an welchem Modul ich gearbeitet habe, im Lernbüro schreibe ich die genauen Aufgaben auf, in den anderen Fächern notiere ich mir auch, was ich vielleicht zuhause tun muss (z.B. Vokabeln) 
  • Ich markiere mit den drei zugeordneten Farben, in welchem Lernbüro ich war.
  • Ich kreuze den Smiley an, der am besten zeigt, wie gut ich gearbeitet habe.
  • Zu Beginn der Woche setze ich mir ein Wochenziel und am Ender der Woche überprüfe ich, ob und wie ich das Ziel erreicht habe.
  • Im Logbuch können deine Lehrer_innen und deine Erziehungsberechtigten Nachrichten eintragen.
  • Am Wochenende zeige ich das Logbuch zuhause vor und lasse es von meinen erziehungsberechtigten unterschreiben
  • Deine Lehrer_innen und du machen im Logbuch Notizen zu den Logbuchgesprächen.

R

Rechte und Regeln: Auszüge aus dem Schulgesetz

§ 42 Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis

(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.

§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen

(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.

(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. 

Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.

S

Schulabschlüsse

An unserer Schule kannst du den Hauptschulabschluss, die Fachoberschulreife, die Fachoberschulreife mit Qualifikation für die Oberstufe und das Abitur erreichen. Welche Noten du für welchen Abschluss erreichen musst, kannst du im Prognosebogen hinten im Logbuch sehen.

Sprachen

An unserer Schule kannst du folgende Sprachen lernen:

ab Jahrgang 5: Englisch

ab Jahrgang 6: Französisch

ab Jahrgang 8: Spanisch

(ab Jahrgang 11: voraussichtlich Italienisch)

V

Verhalten an und im Bus

„Freundlich und fair“ gilt auch auf dem Schulweg und im Bus!

  • Auf dem Schulweg und an der Bushaltestelle
  • werfen wir unseren Müll in die Abfalleimer und nicht auf den Boden
  • gehen wir freundlich und fair mit anderen um, schubsen oder drängeln nicht
  • nehmen wir Rücksicht auf andere Fahrgäste und Passanten

W

Wahlpflichtfächer

Als WP-Fächer können an unserer Schule gewählt werden:

ab Jahrgang 6: Französisch

ab Jahrgang 7: Arbeitslehre (Hauswirtschaft und Technik), Darstellen und Gestalten, Informatik, Naturwissenschaften

ab Jahrgang 8: Spanisch