Was tun, wenn mein Kind krank ist?

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Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Erkrankung Kind Schaubild

Kind krank? Was tun?
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Wenn zuhause Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Fieber auftreten, muss ein Arzt aufgesucht werden, bevor das Kind wieder in die Schule darf. Bitte rufen Sie die Schule an und melden Sie Ihr Kind krank!

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Da ein einfacher Schnupfens aber sehr oft vorkommt, soll Ihr Kind, wenn es keine weiteren Krankheitsanzeichen hat, zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Bitte rufen Sie die Schule an und melden Sie Ihr Kind krank!

Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann Ihr Kind am nächsten Tag wieder zur Schule kommen. Schreiben Sie bitte die Entschuldigung in das Logbuch. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, muss erst ein Arzt aufgesucht werden.

Wie gehe ich vor, wenn jemand in meiner Familie in Quarantäne ist?

Wenn ein Familienmitglied einer Schüler*in in Quarantäne ist, gehen wir davon aus, dass die Maßnahme auch für das Kind gilt und hier unser Konzept für Distanzunterricht einsetzt. Bitte informieren Sie die Schule über die Quarantäne und deren Länge. 

Was passiert, wenn mein Kind in der Schule krank wird?

Wenn Schnupfen, Husten etc. bei Schüler*innen in der Schule auftreten, dürfen die Schüler*innen sofort nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen und werden von anderen Personen getrennt untergebracht. Die Schule informiert die Sorgeberechtigten, damit Sie Ihr Kind abholen können – die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln soll vermieden werden. Bitte suchen Sie mit Ihrem Kind dann einen Arzt auf.

Die Situation wird von der Schule dokumentiert und wenn nötig dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.

Gesundheitsämter sind berechtigt, neben einem möglicherweise infizierten Schüler auch die gesamte Klasse und andere Kontaktpersonen wie Lehrer*innen in häusliche Quarantäne zu schicken, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Über Infektionen und Verdachtsfälle werden alle am Schulleben Beteiligten transparent informiert und das zuständige Gesundheitsamt informiert die Schule, wenn notwendig, über weitere Maßnahmen.

Bitte beachten Sie, dass mit der Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen in NRW zum 1. September künftig mehr Schüler*innen von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sein könnten. Daher appellieren wir dringend an das freiwillige Tragen von Masken auch im Unterricht, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files?file=media/document/file/corona-verdacht-in-schule_final.pdf