INFORMATION ZU DEN WAHLPFLICHTFÄCHERN
1) Allgemeine Informationen
2) Vorstellung der WP-Fächer
3) Fragebogen als Wahlhilfe
4) Kontakte
Ablauf der Wahlen:
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- 23.03. – 24.03.: WP-Broschüre lesen, Einschätzungstest, Nennung erster Ideen bei den KL
- Gespräche mit Lebensbegleiter:innen über Begabungen, Vorlieben, Erfahrungen und
- Lesen der Broschüre durch Erwachsene, gemeinsamer „Test“ in der Broschüre
- Mittwoch, 25.03.: Informationsabend + Informationen auf der Homepage ge-nord.de
- lesen
- Beratungskonferenzen 28.04. > Empfehlungen durch Lehrer*innen
- Empfehlungs-/Wahlblatt, Beratung durch Klassenlehrer*in, s. auch Mails.
- Sprechtag am 13.05.: möglichst schon Wahlbogen vor Ort ausfüllen
- Abgabe der Wahl bis Montag 18.05.2026, 1. Stunde: Klassenstunde
- Verteilung durch AL ab Juni, Mitteilung durch KL, kurz vor oder mit dem Zeugnis
RECHTLICHE GRUNDLAGEN WP I (§19 DER APO SI)
Der Wahlpflichtunterricht umfasst…
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- die 2. Fremdsprache: Französisch,
- den Lernbereich Wirtschaft und Arbeitswelt,
- den Lernbereich Naturwissenschaften,
- den Lernbereich Darstellen und Gestalten,
- das Fach Informatik,
- das Fach Pädagogik.
WAHLPFLICHT BEDEUTET…
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- Wahl nach Neigung, Begabung unter Berücksichtigung der Schullaufbahn
- Hauptfach mit 2-3 (Jg. 10) Unterrichtsstunden à 60 Minuten je nach Jahrgang wöchentlich, Französisch jeweils 60 Minuten mehr
- 4 Kursarbeiten pro Schuljahr, teilweise mit praktischen Anteilen
- Fach der Fächergruppe 1 (Ausgleich möglich durch Mathematik, Englisch oder Deutsch)
- Die Fächer liegen zeitgleich.
- Alle Fächer sind gleichwertig bezogen auf den Schulabschluss.
- Ein Wechsel des WP-Faches ist nur im Ausnahmefall möglich und nur im 7.Schuljahr.
Die sechs angebotenen Wahlpflichtfächer sind in ihrer inhaltlichen Ausrichtung recht unterschiedlich. Es handelt sich um eine sogenannte Neigungsdifferenzierung. Für jede Schülerin und jeden Schüler ist durch die Wahl, unterstützt durch die Beratung der Klassenlehrer:innen, eine ganz besondere Schwerpunktsetzung in der schulischen Laufbahn möglich. Die Wahl eines der angebotenen Fächer ist verpflichtend.
ABSCHLÜSSE AN GESAMTSCHULEN
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Erweiterter erster Schulabschluss (10) (EESA)
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- 4 Grundkurse mit „ausreichend“
- Neigungsdifferenzierung (WP) mit “ausreichend”
- sonstige Fächer „ausreichend“
Mittlerer Schulabschluss (MSA)
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- 2 Erweiterungskurse mit “ausreichend” + 2 Grundkurse mit „befriedigend“
- Neigungsdifferenzierung (WP) mit “ausreichend”
- sonstige Fächer „befriedigend“
MSA mit Qualifikation (Q)
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- 3 Erweiterungskurse mit “befriedigend” + 1 Grundkurse mit „gut“
- Neigungsdifferenzierung (WP) mit “befriedigend”
- sonstige Fächer „befriedigend“
Dem Wahlpflichtfach an Gesamtschulen kommt im Hinblick auf den erreichbaren Abschluss Ihres Kindes eine besondere Bedeutung zu. Dies erkennen Sie auch daran, dass mindestens zwei Klassenarbeiten oder entsprechende Leistungen in einem Halbjahr erbracht werden müssen.
Die Wahl des Faches muss also gut überlegt sein undsollte nicht von einer momentanen Laune abhängig gemacht werden oder ob die beste Freundin/der beste Freund auch dieses Fach wählt.
Wir werden Sie bei diesem wichtigen Entscheidungsprozess begleiten, indem wir aus den Beobachtungen aller unterrichtenden Fachlehrer:innen heraus eine Empfehlung aussprechen und schließlich gemeinsam die möglichst beste Option für Ihr Kind finden. Die Beratung zur Wahl des Wahlpflichtfaches wird ein wesentlicher Bestandteil des kommenden Eltern/Schüler:innensprechtages darstellen.
Folgende Eckpunkte sind bedeutsam für die Wahl des Wahlpflichtfaches:
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- Das Interesse an dem Fach ist größer als an den anderen angebotenen Fächern.
- Die Leistungen in ähnlichen oder vorbereitenden Fächer sprechen für die Wahl.
- Es sollte keine Rolle spielen, ob eine Freundin oder ein Freund das Fach anwählt.

