Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit den Schülern und Schülerinnen nicht gestattet ist und bei Zuwiderhandlung mit Konsequenzen zu rechnen ist.
„Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme in Ganztagsschulen nicht verlassen.“ (Verwaltungsvorschriften zu §57 Abs.1 Schulgesetz NRW)
Dies gilt insbesondere für die Frühstücks- und Mittagspausen! Unsere Aufsichtspflicht endet am Schulgelände. Schüler_innen, die sich nicht auf dem Schulgelände befinden, sind auch nicht über die Schule versichert.
Nach Unterrichtsende ist das Schulgrundstück zunächst zu verlassen, der Schulhof als Spielhof ist erst am Ende eines kompletten Schultages ab 16.00 Uhr geöffnet.
„Der Schulweg (Weg zwischen Schule und Wohnung) fällt nicht in den Aufsichtsbereich der Schule; er endet und beginnt am Schulgrundstück, nicht am Schulgebäude.“ (Verwaltungsvorschriften zu §57 Abs.1 Schulgesetz NRW)
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Sohn / Ihrer Tochter das rücksichtsvolle Verhalten auf dem Schulweg und in den Bussen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung