Handyordnung ab dem neuen Schuljahr

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Quelle: pixabay

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Schulministerium NRW hat vor kurzem alle Schulen aufgefordert, das Benutzen von Handys in der Schule nicht mehr zu erlauben. Wir haben dazu mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und den Lehrkräften eine Handyordnung abgestimmt, die ab dem kommenden Schuljahr 2025-26 an unserer Schule gilt.

Regeln für Handys und Smartwatches ab dem Schuljahr 2025-26

Regel 1:
Es gilt ein Handyverbot für die Schüler:innen der Klassen 5-10 auf dem gesamten Schulgelände, im gesamten Schulgebäude, in der und auf dem Weg zur Sporthalle.

Regel 2:
Schüler:innen der Klassen 5-10 müssen Handys ausgeschaltet und unsichtbar (z. B. im Rucksack oder Spind) aufbewahrt werden. Die Nutzung in Unterricht und Pausen ist nicht erlaubt.
Es gilt ebenfalls ein Handyverbot für die EF, Q1 und Q2 im Unterricht. Die Handynutzung ist nur im Sek II Pausenraum (und in freigegebenen Pausenräumen im Oberstufentrakt) gestattet.

Regel 3:
iPads werden nur für schulische Zwecke genutzt. 

Konsequenzen bei Verstößen:

Verstoß

Maßnahme
Verstoß gegen die Regeln zur Handynutzung Wegnahme bis zum Ende des Schultages
Schwerwiegender Verstoß (z. B. heimliche Aufnahmen) Elterngespräch, Einbehaltung über das Wochenende möglich
Nutzung in Tests und Prüfungen Täuschungsversuch
Verbreitung strafbarer Inhalte Information an Schulleitung, Ordnungsmaßnahmen und möglicherweise Anzeige bei der Polizei

 

Ausführliche Handyordnung der Gesamtschule Uellendahl-Katernberg

– Beschlossen durch die Schulkonferenz am 02.07.2025 – 

0. Präambel

Durch das weitreichende Handyverbot in der Schule erwarten wir entspannte und konzentriertere Schülerinnen und Schüler, die sich im Unterricht besser fokussieren können und weniger abgelenkt sind. Unterricht wird angenehmer und ruhiger, da häufige Ermahnungen entfallen und klare Regeln für alle gelten, insgesamt wird eine bessere Lernatmosphäre geschaffen.

In den Pausen kann mehr miteinander gesprochen und gespielt werden, es wird mehr Bewegung und eine bewusstere Wahrnehmung der Umgebung geben. Konflikte, die aus der Nutzung von Handys im Schulalltag entstehen (z.B. unerlaubte Bildaufnahmen, Senden von Nachrichten währende der Schulzeit) werden vermieden. Das erhöht auch die Sicherheit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.

1. Grundsätze

Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag ist klar geregelt, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.

2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1 Allgemeine Regelungen

Auf dem gesamten Schulgelände – inklusive der Wege zur Sporthalle, der Sporthalle selbst, der Schwimmhalle und sämtlicher Innen- und Außenbereiche der Schule – ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Smartwatches sind im Flugmodus zu betreiben. In Prüfungen und bei Klassenarbeiten sind sie abzulegen.

In der Sekundarstufe I müssen Handys ausgeschaltet und unsichtbar (z. B. im Rucksack oder Spind) aufbewahrt werden. Die Nutzung in Unterricht und Pausen ist nicht erlaubt.

In der Sekundarstufe II ist die Nutzung im Unterricht nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. In ausgewiesenen Oberstufenbereichen (z. B. Pausenhalle A/B, Kursräume während Freistunden) ist eine Nutzung in Pausen möglich. In Sek I-Bereichen sowie in der Mensa gilt auch für die Sek II ein Nutzungsverbot. Die Regelungen für Klausuren und Prüfungen werden beibehalten: Smarte Geräte sind ausgeschaltet im vorderen Teil des Klassenraums abzulegen.

Zu Beginn der EF gibt es eine zentrale Informationsveranstaltung zu den rechtlichen Seiten des Umgangs mit Handys, Apps und in sozialen Netzwerken.

iPads sind Unterrichtsmaterial. Sie dürfen nur im Unterricht verwendet werden und sind in Pausen im Klassenraum oder der Tasche aufzubewahren. Die private Nutzung ist untersagt. Lehrenden ist auf Nachfrage Einblick in die Dateien, Fotos und den Browserverauf u.ä. auf dem iPad zu geben. Handys werden nicht als Ersatz für leere/defekte/vergessene iPads verwendet.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt.

Alle schulischen Belange (Vertretungsplan etc.) stehen den Schülerinnen und Schülern analog zur Verfügung, so dass kein Smartphone genutzt werden muss.

2.2 Sonderregelungen
In dringenden Fällen dürfen Schülerinnen und Schüler im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft Kontakt zu Erziehungsberechtigten aufnehmen.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragt werden. Fachlehrer:innen können über Ausnahmeeinsätze im Unterricht bestimmen. Musik hören im LB sollte über die iPads möglich sein, wenn Lehrkräfte dies erlauben.

Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion ihre Smartphones nur dienstlich nutzen. Private Nutzung während der Dienstzeit ist zu vermeiden. Nutzung erfolgt vorrangig in Lehrerzimmern oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum.

3. Konsequenzen bei Verstößen

Es gibt zu Beginn des Schuljahres 2025/26 eine Übergangszeit, in der einfache Verstöße gegen die Handynutzung ermahnt werden und auf die Regeln hingewiesen wird. Nach der Übergangszeit von einer Woche wird bei jedem Verstoß das Handy von der Lehrkraft eingesammelt.

Verstoß Maßnahme
Verstoß gegen die Regeln zur Handynutzung Wegnahme bis zum Ende des Schultages
Schwerwiegender Verstoß (z. B. heimliche Aufnahmen) Elterngespräch, Einbehaltung über das Wochenende möglich
Nutzung in Prüfungssituationen Wertung als Täuschungsversuch
Verbreitung strafbarer Inhalte Information an Schulleitung, Ordnungsmaßnahme und möglicherweise Anzeige bei der Polizei

 

4. Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und ggf. im Rahmen eines partizipativen Prozesses angepasst.

Das Schulen von Medienkompetenz behält den Stellenwert im Unterricht und wird weiter ausgebaut.

5. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Ordnung tritt am 27.08.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.

Empfehlung des Schulministeriums zur Nutzung von Handys und Smartphones an Schulen: Handlungsempfehlung-Handynutzung_Schulministerium