Das A-Z unserer Schule

DAS A-Z UNSERER SCHULE

Adressen

• Wenn sich meine Adresse oder die Telefonnummer meiner Eltern ändert, gebe ich die neue Adresse / neue Telefonnummer meinen Klassenlehrer:innen und dem Sekretariat

Aufgaben, die ich zuhause erledigen muss

• tägliches Vokabellernen (pro Fach etwa 10 Minuten)
• Vorbereitung für Kompetenztests und Tests
• Fertigstellen von Aufträgen und Präsentationen
• wenn ich in den Lernbüros zu sehr getrödelt habe, muss ich zuhause wieder aufholen

Beratung

• Wenn ich eine Beratung brauche, kann ich meine Klassenlehrer:innen, die Beratungslehrer:innen, das Team Schulsozialarbeit, die Mediator:innen oder alle meine Lehrer:innen dafür ansprechen.

Entschuldigungsverfahren

• Wenn ich krank bin, müssen meine Erziehungsberechtigten mich am selben Tag im Sekretariat krank abmelden. Wenn ich wieder gesund bin und in die Schule komme, muss ich meinen Klassenlehrer:innen eine schriftliche Entschuldigung über das Formular im Logbuch vorzeigen.

• Wenn ich vor oder nach Ferientagen krank bin, gehe ich zum Arzt und lasse mir eine Bescheinigung für die Schule geben. Dies gilt auch für Veranstaltungen wie das Sommerfest, den Tag der offenen Tür, Sportfest oder Wandertage.

• Wenn ich weiß, dass ich an einem bestimmten Tag fehlen werde (z.B. weil ich einen wichtigen Termin habe), muss ich mich vorher beurlauben lassen: Meine Erziehungsberechtigten schreiben kurz auf, wann und warum ich nicht zur Schule kommen kann, dieses Schreiben muss ich dann meinen Klassenlehrer:innen (bei einem Fehltag) oder der Schulleitung (bei mehreren Tagen oder vor Ferientagen) zur Genehmigung vorlegen.

Gremien

• Schulkonferenz: höchstes Gremium der Schule, trifft viele wichtige Entscheidungen aus allen Bereichen des Schullebens. Eltern, Schüler:innen und Lehrer:innen sind mit jeweils gleich vielen Mitgliedern vertreten.

• Schüler:innenrat: beratendes Gremium, vertritt Interessen der Schüler:innen, kann Anträge an die Schulkonferenz richten, wählt Vertreter:innen für die Schulkonferenz. Mitglieder sind Klassen- und Jahrgangsstufensprecher:innen (beratend auch Stellvertreter:innen).

• Schulpflegschaft: beratendes Gremium, vertritt Interessen der Eltern, kann Anträge an die Schulkonferenz richten, wählt Vertreter:innen für die Schulkonferenz. Mitglieder sind die Klassen- und Jahrgangspflegschafts-Vorsitzenden (beratend auch Stellvertreter:innen).

• Lehrer:innenkonferenz: trifft Entscheidungen in einigen Bereichen des Schullebens und berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, kann Anträge an die Schulkonferenz richten, wähltVertreter:innen für die Schulkonferenz. Mitglieder sind alle Lehrer:innen sowie das (sozial)pädagogische Personal.

Handyregeln

Regel 1:
Es gilt ein Handyverbot für die Schüler:innen der Klassen 5-10 auf dem gesamten Schulgelände, im gesamten Schulgebäude, in der und auf dem Weg zur Sporthalle.

Regel 2:
Schüler:innen der Klassen 5-10 müssen Handys ausgeschaltet und unsichtbar (z. B. im Rucksack oder Spind) aufbewahrt werden. Die Nutzung in Unterricht und Pausen ist nicht erlaubt.
Es gilt ebenfalls ein Handyverbot für die EF, Q1 und Q2 im Unterricht. Die Handynutzung ist nur im Sek II Pausenraum (und in freigegebenen Pausenräumen im Oberstufentrakt) gestattet.

Regel 3:
iPads werden nur für schulische Zwecke genutzt. 

Heft und Mappenführung

• Jedes meiner Lernbüro-Fächer hat eine Farbe: Deutsch ist rot, Englisch grün und Mathematik ist blau, so kann ich meinen Ordner mit Trennblättern oder meine Hefte mit Umschlägen in der passenden Farbe versehen oder Schnellhefter in diesen Farben verwenden.

• Alle Arbeitsblätter werden entsprechend der Fächer am Ende der Stunde eingeheftet oder ins Heft geklebt, so dass ich sie in der nächsten Stunde wieder dabei habe.

• Eintragungen in den Heften oder auf Blätter versehe ich immer mit Datum und Überschrift oder Angabe von Modul, Buch, Seite und Aufgabe.

• Volle Hefte und abgeschlossene Themen hebe ich zuhause auf, ich kann sie zur Wiederholung und Vorbereitung von Tests nutzen.

Homepage

• Alle aktuellen Informationen und Interessantes über die Aktionen an der Schule finde ich auf der Homepage: www.ge-nord.de.

IServ

• Wir arbeiten mit der Plattform IServ. Ich bekomme eine E-Mail-Adresse und ein Passwort für IServ. Damit kann ich E-Mail-Kontakt mit meinen Lehrer:innen halten, Aufgaben abrufen und abgeben und an gemeinsamen Aufgaben digital arbeiten. Meine E-Mail-Adresse bei IServ ist nur für schulische Zwecke.

Klassenrat

• Der Klassenrat ist wesentlicher Bestandteil unseres Schullebens. Jede Klasse regelt im Klassenrat möglichst selbstständig die eigenen Angelegenheiten wie Konflikte, Wünsche und Vorhaben.

• Der Klassenrat ist fest im Stundenplan verankert und findet verbindlich statt.

• Bevor der Klassenrat zum ersten Mal tagen kann, müssen einige Fertigkeiten erworben werden, sonst muss die Lehrperson zu viel erklären und regeln. Die Schüler:innen lernen z.B. die Giraffensprache und wählen Schüler:innen für die unterschiedlichen Aufgaben im Klassenrat.

• Jede Klasse sammelt im Vorfeld der Sitzung die Anliegen/Wünsche der Schüler:innen im Klassenratsbuch oder Briefkasten. Zwei Schüler:innen müssen zur Vorbereitung der Klassenratssitzung die Anliegen ordnen und aufschreiben. Bewährt hat sich eine Teilung in Probleme/Konflikte und Wünsche/Anliegen. In beiden Bereichen wird nach Datum sortiert. Anonymes wird weggeworfen.

Klassensprecher:innen

• vertreten die Interessen der Schüler:innen der Klasse
• geben Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler:innen oder der ganzen Klasse an Lehrer:innen, Schulleitung oder Klassenpflegschaft weiter
• tragen Beschwerden und Kritik den Klassenlehrer:innen oder der Schulleitung vor
• können zu geeigneten Punkten zu Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen werden
• nehmen an den Sitzungen des Schüler:innenrates teil und informiert die Klasse darüber
• wirken bei Aufgaben mit, die der Schüler:innenrat sich selber stellt
• unterstützen einzelne Schüler:innen in der Wahrnehmung ihrer Rechte
• vermitteln bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer:innen

Lernbüro

• Wenn ich in ein Lernbüro gehe, habe ich alle Materialien dabei, die ich zum Arbeiten brauche.
• Ich trödele nicht und komme pünktlich im Lernbüro an, dort suche ich mir einen Platz und bereite meinen Arbeitsplatz vor.
• Nach einem gemeinsamen Beginn arbeite ich so leise, dass alle anderen auch arbeiten können.
• Hilfesysteme oder einzelne Aufgaben können in Absprache mit der Lehrkraft zu Partnerarbeit führen, diese kann an anderen Lernorten (z.B. auf dem Flur) durchgeführt werden.
• Bei Doppelstunden habe ich nach der Hälfte der Lernbürozeit die Möglichkeit das Lernbüro zu wechseln, dafür muss ich erst meinen Logbucheintrga abzeichnen lassen, dann gehe ich auf direktem Weg zu dem anderen Klassenraum und melde mich dort leise bei der Lehrkraft an.

Im Lernbüro
• flüstere ich, wenn ich jemanden etwas fragen muss.
• versuche ich die Aufgaben selbst zu bearbeiten, frage aber, wenn ich gar nicht mehr weiter weiß.
• schreibe ich auf jedes Blatt meinen Namen, das Datum, den Namen des Moduls, die Seite im Buch und die Nummer der Aufgabe bevor ich es abgebe.
• male ich die Kästchen des Moduls nur dann mit Buntstift aus, wenn ich es fertig bearbeitet habe.

Logbuch

• Im Logbuch notiere ich am Ende jeder Stunde, an welchem Thema oder an welchem Modul ich gearbeitet habe. Im Lernbüro schreibe ich die genauen Aufgaben auf, in den anderen Fächern notiere ich mir auch, was ich vielleicht zuhause tun muss (z.B. Vokabeln).

• Ich markiere mit den drei zugeordneten Farben, in welchem Lernbüro ich war.
• Ich kreuze den Smiley an, der am besten zeigt, wie gut ich gearbeitet habe.
• Zu Beginn der Woche setze ich mir ein Wochenziel und am Ende der Woche überprüfe ich, ob und wie ich das Ziel erreicht habe.
• Im Logbuch können auch meine Lehrer:innen und meine Erziehungsberechtigten Nachrichten eintragen.’• Am Wochenende zeige ich das Logbuch zuhause vor und lasse es von meinen Erziehungsberechtigten unterschreiben
• Meine Lehrer:innen und ich machen im Logbuch Notizen zu den Logbuchgesprächen.

Mensa

• Unser Kiosk bietet täglich frische und leckere Snacks und Getränke für die Frühstückspause an.
• In der Mensa gibt es mittags frisch gekochte Gerichte zur Auswahl.
• Ich kann mir den aktuellen Menüplan auf der Homepage ansehen
• Ich stelle mich ruhig in der Schlange an: Ich schubse und drängle nicht!• In der Mensa halte ich mich nur auf, wenn ich esse und ich esse im Sitzen am Tisch.
• Wenn ich fertig gegessen habe, nehme ich den Müll mit, wische die Krümel vom Tisch und schiebe den Stuhl an – erst dann verlasse ich den Tisch und die Mensa.
• Ich entsorge den Müll in die Abfalleimer, Geschirr stelle ich auf die Geschirrwagen.’• Ich höre auf die Anweisungen des Mensadienstes, des Mensapersonals und der Lehrer:innen.

Rechte und Regeln: Auszüge aus dem Schulgesetz

§ 42 Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis

(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.

§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen

(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.

(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.

Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.

Schulabschlüsse

An unserer Schule kann ich den Ersten Schulabschluss (ESA) nach Klasse 9, den Ersten Erweiterten Schulabschluss (EESA) nach Klasse 10, den Mittleren Schulabschluss (MSA), den Mittleren Schulabschluss (MSA) mit Qualifikation für die Oberstufe und das Abitur erreichen. Welche Noten ich für welchen Abschluss erreichen muss, wird mir in den Logbuchgeprächen und in Informationsveranstaltungen erklärt.

Schulgelände

Das Schulgelände darf ich bis zur Jahrgangsstufe 9 nur nach Unterrichtsschluss verlassen. Fürdie Jahrgangsstufe 10 gelten besondere Regelungen. Auf dem Schulhof kann ich rennen und meine Energie loswerden, dabei bleibe ich aber außerhalb der Beete und nehme Rücksicht auf die Anderen. Ich halte mich während des Schultages nur in den Bereichen auf, in denen ich Unterricht habe oder meine Pause verbringen darf.

Schüler:innenvertretung (SV)

An unserer Schule gibt es eine aktive Schülervertretung (SV). Die SV besteht aus den Schülersprecher:innen, die von allen Klassensprecher:innen gewählt werden und all denen, die sich gerne an der SV beteiligen wollen. Die SV ist für mich da, wenn ich Fragen oder Probleme habe, Vorschläge für Verbesserungen an der Schule machen möchte, eine Aktion plane usw. Die SV wird unterstützt von SV-Lehrer:innen.

Der SV-Info-Kasten befindet sich im Eingang des B-Gebäudes, dort finde ich alle wichtigen Infos und auch den SV-Briefkasten. Was tun, wenn ich mich engagieren und meine Ideen einbringen will? Gehe doch einfach zur nächsten SV-Sitzung 🙂

Verhalten an und im Bus

„Freundlich und fair“ gilt auch auf dem Schulweg und im Bus! Auf dem Schulweg und an der Bushaltestelle
• werfe ich meinen Müll in die Abfalleimer und nicht auf den Boden.
• gehen ich freundlich und fair mit anderen um, schubse oder drängele nicht
• nehme ich Rücksicht auf andere Menschen.

Wahlpflichtfächer

Im WP-Bereich kann ich aus folgenden Fächern auswählen:
Darstellen und Gestalten, Französisch, Informatik, Naturwissenschaften, Wirtschaft &
Arbeitswelt, in Jahrgang 9 zusätzlich Spanisch.
Das WP-Fach zählt als ein Hauptfach und die Wahl ist verbindlich bis zum Ende der Klasse 10.